AGB der Agentur Relaxing pur
1. Geltungsbereich
Die AGB der Agentur Relaxing pur regeln die Vermittlung von unabhängigen Dienstleitungen über die Plattform www.relaxing-pur.de Betreiber der Vermittlung ist „2people-marketing“.
Selbstständigkeit
Alle auf dieser Website präsentierten Damen agieren als selbstständige Unternehmerinnen im eigenen Namen und auf eigene Rechnung. „2people-marketing“ ist nicht Arbeitgeber der Hostessen, sondern stellt die Werbeplattform sowie administrative Vermittlungsleistungen zur Verfügung und erhält eine Dienstleistungsprovision
Mindestalter
Alle vermittelten Escort Models sind mindestens 18 Jahre.
Leistungsumfang
Gegenstand der Vermittlung durch die Agentur ist der persönliche Einsatz der Hostessen zur privaten oder geschäftlichen Begleitung des Kunden.
Anerkennung
Mit der schriftlichen oder telefonischen Auftragserteilung erkennt der Kunde die AGB der Agentur Relaxing pur als rechtsverbindlich an.
Servicezeiten
Buchungen werden ausschließlich zwischen 10.00 Uhr und 21.00 Uhr bearbeitet. Buchungsanfragen ohne konkrete und verifizierbare Adresse (z.B. Treffen auf öffentlichen Parkplätzen) werden nicht berücksichtigt.
2. Vergütung und Nebenkosten
Das vereinbarte Honorar entspricht der jeweiligen Buchungsvereinbarung gemäß der aktuellen Preisübersicht. Alle angegebenen Preise sind Bruttopreise incl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
Zusatzkosten
Sämtliche während des Termins anfallenden Nebenkosten (z,B. Restaurantrechnungen, Eintrittskarten, Fahrkosten, Getränke, Hotel- und Reisekosten) sind vollständig vom Kunden zu tragen.
Honorarinhalt
Mit dem Honorar wird ausschließlich die aufgewendete Zeit sowie die Anreise der Hostess entschädigt. Spezifische Leistungen oder besondere Erwartungen sind ausdrücklich nicht Bestandteil der Vereinbarung.
Preisgarantie
Nachverhandlungen des Honorars während des Termins sind unzulässig und berechtigen die Hostess zum sofortigen, ersatzlosen Abbruch des Dates.
3. Vertragsgegenstand und Verhaltensregeln
Keine intime Dienstleistung
Sexuelle Handlungen sind ausdrücklich nicht Bestandteil des Vermittlungsvertrages. Sollten einvernehmliche Handlungen zwischen dem Kunden und der Hostess stattfinden, liegt dies ausschließlich in der persönlichen Verantwortung der beiden Beteiligten. Eine Einflussnahme oder Haftung der Agentur ist ausgeschlossen.
Ablehnungsrecht
Die Hostess ist berechtigt, eine Begleitung unverzüglich abzulehnen, wenn der Kunde stark alkoholisiert ist, unter dem Einfluss von Rauschmitteln steht, ein ungepflegtes Erscheinungsbild aufweist oder gesetzes- bzw. menschenrechtswidrige Wünsche äußert.
Entschädigung
In diesen Fällen verfällt der Anspruch auf Rückerstattung des H0onorars. Das Honorar verbleibt als Schadenersatz für den entstandenen Aufwand bei der Hostess und kann gegebenenfalls gerichtlich eingefordert werden.
4. Zustande kommen des Vertrages
Ein Vertrag auf Grundlage der AGB der Agentur Relaxing pur kommt wie folgt zustande:
a) per E-Mail oder Kontaktformular:
Das Absenden einer Anfrage stellt noch keine verbindliche Buchung dar, sondern dient der Erstkontaktaufnahme. Eventuelle Fehler bei der Eingabe der Daten lassen sich also noch jederzeit bis zum Vertragsabschluss korrigieren. Die Agentur beantwortet ausschließlich ernst gemeinte und zeitlich realistisch angefragte Termine.
b) telefonische Buchung:
Bei telefonischen Buchungen sind die Angabe des Vornamens sowie eine gültige Telefonnummer erforderlich. Der Vertrag kommt zustande, sobald sich die Parteien über die wesentlichen Eckdaten einig sind.
c) Adressverifizierung
Termine werden erst nach Übermittlung einer vollständigen Adresse bzw. der genauen Hoteldaten (Name des Hotels, Zimmernummer und Durchwahl) verbindlich bestätigt. Bei Hotelbuchungen behält sich die Agentur einen Kontrollanruf auf dem Zimmer vor Generell werden nur Termine realisiert, wenn die Agentur eine vollständige Adresse des Kunden hat oder den Namen seines Hotels, Zimmernummer und Durchwahl) verbindlich bestätigt. und Zimmerdurchwahl. Bei Hotelbuchungen erlaubt sich die .Ist dieser nicht möglich, verfällt die Buchungsvereinbarung.
5. Stornierung und Rücktritt
Sollte ein gebuchter Termin durch den Kunden abgesagt werden müssen, gelten gemäß den AGB der Agentur Relaxing Pur folgende Regelungen:
Kostenfrei Stornierung
Eine Stornierung ist bis spätestens 5 Stunden vor Beginn des vereinbarten Treffens kostenfrei möglich.
Späte Stornierung
Bei Absagen innerhalb von weniger als 5 Stunden vor Terminbeginn wird eine Stornogebühr in Höhe des vereinbarten Honorars in Rechnung gestellt.
Reisekosten
Bereits erworbene Fahrkarten (Bahn, Bus) oder Flugtickets werden dem Kunden im Stornierungsfall vollumfänglich in Rechnung gestellt.
Rücktritt durch die Agentur
Bei nachhaltiger Störung des Termins oder schwerwiegendem vertragswidrigem Verhalten durch den Kunden können die Agentur oder die Hostess fristlos vom Vertrag zurücktreten. In diesem Fall ist eine Aufwandsentschädigung von 100,00 Euro direkt an die Hostess zu entrichten.
Anzahlungen
Sollte der Kunde eine Reservierung tätigen ist dafür eine Anzahlung in Höhe von 30 % auf das Konto der Agentur zu tätigen. Sollte der Termin durch den Kunden storniert werden (siehe Punkt „späte Stornierung“), verfällt diese. Bei rechtzeitigen Absagens bleibt die Anzahlung 4 Wochen nach Termin gültig. Danach ist diese verfallen.
6. Zahlungsbedingungen
Zahlungsart
Die Bezahlung erfolgt vor Ort in bar (Euro), Kreditkarten, EC-Karten, Schecks, ausländische Währungen oder nachträgliche Überweisungsnachweise werden nicht akzeptiert.
Anzahlungen
Für verbindliche Reservierungen ist eine Anzahlung in Höhe von 150 Euro auf das Konto der Agentur zu leisten. Diese wird mit dem Gesamthonorar verrechnet. Sollte die Hostess aus triftigen Gründen ausfallen, stellt die Agentur adäquaten Ersatz oder erstattet die Anzahlung umgehend zurück.
Verlängerung
Spontane Mehrstunden während eines Termins werden stundenweise abgerechnet und sind direkt bei der Hostess in bar zu begleichen.
7. Haftung und Schadensersatz
Schadensersatzansprüche gegenüber der Agentur sind, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.
Verspätungen
Bei unvorhergesehenen Verzögerungen (z,B, Stau, Verspätung von Flug oder Bahn) ist die Agentur umgehend telefonisch zu informieren. Ohne Benachrichtigung ist die Hostess nach 15 Minuten berechtigt, die Anreise abzubrechen; das Honorar bleibt geschuldet.
8. Diskretion und Direktkontaktverbot
Gentleman-Code
Der Kunde verpflichtet sich, nicht nach privaten Kontaktdaten (Telefonnummern, E-Mail-Adressen, Social Media) zu fragen. Aufdringliche Versuche gelten als Belästigung und berechtigen zum sofortigen Abbruch des Dates.
Haftungsausschluss
Die Agentur übernimmt keine Haftung für Indiskretionen oder Schäden, die aus einer privaten Kontaktaufnahme außerhalb der Agentur entstehen.
Umgehungsverbot
Der Kunde verpflichtet sich, die vermittelten Hostess auch zukünftig ausschließlich über die Agentur und niemals direkt oder über Dritte zu buchen.
9. Mehrtägige Begleitung und Gastronomie
Reisebegleitung
Eine mehrtätige Reisebegleitung setzt voraus, dass die Hostess dem Kunden bereits durch ein vorheriges Treffen (z.B. ein Dinner-Date) persönlich bekannt ist.
Dinner-Date
Öffentliche Begleitungen finden ausschließlich in gehobenen Restaurants, Bars oder bei offiziellen Events satt.
10. Sympathieklausel
Sowohl der Kunde als auch die Hostess haben das Recht, das Treffen innerhalb der ersten 10 Minuten aus Mangel an gegenseitiger Sympathie abzubrechen. In diesem Fall wird lediglich eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 100,00 Euro für die Anreise fällig.
11. Urheber- und Inhaltsrechte
Sämtliche auf der Website veröffentlichten Inhalte, Texte, Logos und Bilder unterliegen dem Urheber- und Datenschutzrecht. Jede unbefugte Vervielfältigung, Verbreitung oder Weitergabe an Dritte ist untersagt und wird zivil- sowie strafrechtlich verfolgt.
12. Schlussbestimmungen und Salvatorische Klausel
Anwendbares Recht
Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist, soweit gesetzlich zulässig, Leipzig.
Abtretungsverbot
Der Kunde ist nicht berechtigt, Rechte oder Ansprüche aus diesem Vertrag an Dritte abzutreten.
Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB der Agentur Relaxing pur ganz oder teilweise unwirksam sein oder eine Lücke enthalten, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Regelung treten die gesetzlichen Vorschriften.

